AGB’s – Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Einleitung

Ich, im Folgenden auch “der Fotograf” genannt, bin ehrlich, fair und verlässlich und gehe davon aus, dass meine Auftraggeber das auch sind. Auf dieser Basis versuche ich stets in aller Ruhe, sachlich und mit Hausverstand und Freundlichkeit eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, wenn mir das ermöglicht wird. Trotzdem ist es sinnvoll, für allenfalls doch nicht amikal zu lösende Meinungsverschiedenheiten auch rechtlich verbindliche Richtlinien als Grundlage aller meiner Geschäftsbeziehungen zu vereinbaren. Daher im Folgenden meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis und Beachtung.


Anwendbarkeit und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle meine Lieferungen und Leistungen. Vertragspartner ist der im Fotoauftrag, auf der Rechnung oder im Angebot genannte Lieferungsempfänger/Auftrageber. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.

Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Jegliche Abänderungen oder Nebenanreden zu diesen AGB’s  bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch mich. Abweichenden Vertragsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen. Ich behalte mir vor, Bestellungen und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

Der Auftraggeber haftet für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn Bildmaterial von ihm an Dritte weitergegeben wird bzw. wenn Bildmaterial auf seinen Wunsch an einen Dritten gesandt wird oder wenn Rechnungen auf Wunsch direkt auf einen Dritten ausgestellt werden. Jegliche Bildlieferungen ohne Rechnung oder Nutzungsvereinbarung erfolgen nur zur Ansicht und beinhalten keinesfalls eine stillschweigende Nutzungsgenehmigung.

Alle auf der Webseite angeführten Preise sind – sofern nicht anders angegeben – Endverbraucher-Preise (Bruttopreise) und enthalten die Umsatzsteuer sowie alle sonstigen Abgaben und Zuschläge. Alle anderen Preisangaben in Angeboten, Gesprächen etc. sind – sofern nicht anders angegeben – Nettopreise und enthalten keine Umsatzsteuer.

Eine zeitweise Nichtgeltendmachung und Nichtdurchsetzung meiner Rechte hat nicht den Verzicht darauf oder den Verlust der Rechte zur Folge.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Auftragsabwicklung

Sofern nicht anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber für ein detailliertes Briefing und die Vorbereitung der zu fotografierenden Objekte/Personen (Sujetbeschreibungen, Terminabsprachen, Ablaufplanungen, freie Zugänglichkeit, Genehmigungen, Ausweise, Parkplätze, Objektreinigung, Aufbauten etc.). Soweit nicht gesondert vereinbart kann meinerseits für die im Rahmen eines Auftrages aufgenommenen Bildinhalte keine Abklärung marken- oder lizenzrechtlicher Ansprüche gleich welcher Art vorgenommen werden.Werde ich im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb bzw. der Veröffentlichung von Fotos z.B. im Internet von einem Dritten, der dadurch in seinen Rechten verletzt, belästigt, bedroht und/oder verleumdet wird, in Anspruch genommen, hat mich der Auftraggeber zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. 

Im Fall einer Veröffentlichung ist ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden (eine digitale Kopie ist ausreichend). Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen. 

Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung

Von mir zur Verfügung gestellte Bildkonzepte, Entwürfe, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben mein geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung mit mir zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

Urheberrechtliche Bestimmungen

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. 

Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im angenommenen Angebot angeführte Nutzungsumfang maßgebend.

Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages/angenommenen Angebotes) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. 

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Wolfgang R. Fürst 

Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. 

Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Ohne meine Genehmigung dürfen meine Fotos nicht digital verfremdet, farbverändert, beschnitten, in Teilen freigestellt oder seitenverkehrt verwendet werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Bildteilen und die Montage mehrerer Motive zu einem eigenständigen Bild. Auf Wunsch des Auftraggebers von mir selbst vorgenommene Änderungen sind zu vergüten.

Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung /Namensnennung erfolgt.

Bei Verwendung von Bildern ohne Nutzungsgenehmigung sowie bei Abweichung vom angegebenen Verwendungszweck ohne meine Zustimmung wird – vorbehaltlich weiterer Schadenersatzforderungen – ein Honoraraufschlag von 300 % auf das vereinbarte oder für derartige Nutzungen üblicherweise verrechnete Honorar, mindestens jedoch ein Betrag von EUR 2.500,- fällig. Meine Rechtsansprüche laut Urheberrechtsgesetz bleiben dennoch bestehen.

Es ist nicht erlaubt, meine Bilder für sittenwidrige, diffamierende, pornografische oder ungesetzliche Zwecke einzusetzen. Erkennbare Personenportraits dürfen nicht für politische Zwecke verwendet werden. Bei Abbildungen von Menschenansammlungen ist es nicht erlaubt, einzelne Personen zu vergrößern und sie isoliert darzustellen. Abbildungen von Personen der Zeitgeschichte, der Kunst, des Sportes oder des öffentlichen Lebens dürfen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (auch des jeweils betreffenden Staates) verwendet werden. 

Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Nutzer entfällt eine Haftung durch mich.

Eigentum am Material – Archivierung

Analoge Fotografie 

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 

Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Digitale Fotografie 

Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine vom Fotografen zur Voransicht/Endauswahl getroffene Vorauswahl und nicht sämtliche hergestellte Bilddateien. 

Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt. 

Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

Verwendung als Werkreferenz

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit als Werkreferenz zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. 

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.

Nebenpflichten

Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke. 

Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden die Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach 1 Woche abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers. 

Verlust und Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labore etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. 

Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.

Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 

Obiges gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 

Vorzeitige Auflösung

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. 

Leistung und Gewährleistung

Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder nur zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.. 

Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. 

Der Fotograf behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. 

Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

Sollte der Auftraggeber ohne Absprache mit mir Ansprüche Dritter erfüllen, so entfallen jedenfalls allfällige Regressansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem vereinbarten oder einem angemessenen Nutzungsentgelt beschränkt.

Der Auftraggeber haftet selbst für textliche Unterstellungen und tendenzfremde Verwendungen sowie für Schadenersatzforderungen, die sich aus missbräuchlicher Verwendung von Bildinhalten ergeben. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen sowie das Recht zur Werbung mit Bildinhalten sind seitens des Bildnutzers zu beachten und vor Nutzung mit den Berechtigten abzuklären.

 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. 

Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. 

Werklohn / Honorar

Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

Das Honorar steht auch für Bildkonzepte, Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten. 

Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Konzepte, Entwürfe, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. 

Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

Das Nettohonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 


Zahlung

Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. 

Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Einlangen am Konto des Fotografen als erfolgt.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Teillieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. 

Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. 

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor. 

Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. 

Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt: 

Zweck der Datenverarbeitung: Der Fotograf verarbeitet die genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.

Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die oben genannten Zwecke zu erreichen. 

Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners: 

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte. 

Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die oben genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.  

Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt

● zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten 

● die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen 

● vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken 

● unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen 

● Datenübertragbarkeit zu verlangen 

● die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und 

● bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien)


Kontaktdaten des Verantwortlichen: 

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und schriftlich bekannten Fotografen (siehe oben)  wenden.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden. 

Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).